Errichtung und Betrieb einer Elektrolyse mit Methanisierung, Gaslager und BHKW (PtX Lübesse), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 13.12.2021
Nr.B 63/21 | 13.12.2021 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Lübesse Energie GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) erhielt mit Datum vom 16. November 2021 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 39/21).Nr.B 63/21 | 13.12.2021 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 19 BImSchG i.V.m. Ziffer Nr. 4.1.12EG des Anhangs zur 4. BImSchV wird auf Antrag der
Lübesse Energie GmbH
Schelfstraße 35
19055 Schwerin
vom 17. Dezember 2020 (Eingang 18. Dezember 2020), unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Power to X-Anlage am Standort
Werkstraße 6
19077 Lübesse
Gemarkung Lübesse
Flur 2
Flurstück 37/65
- Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagenteile:
- Elektrolyse mit einer Anschlussleistung von 2 x 2 MWel und einer Produktionsleistung von max. 800 Nm³/h H2 und 400 Nm³/h O2
- Methanisierung mit einer Produktionsleistung von max. 200 Nm³/h Methan (SNG)
- Gasverflüssigung mit einer max. Verflüssigungsrate von 200 Nm³/h SNG und 400 Nm³/h O2 sowie einer Verflüssigungsanlage mit einer max. Verflüssigungsrate von 295 Nm³/h CO2
- Flüssiggaslager mit einer max. Lagerkapazität an verflüssigtem tiefkaltem Sauerstoff von 106 t sowie 47 t an verflüssigtem Methan (LNG)
- Energiezentrale mit 3 BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 710 kW und 3 Gasthermen mit einer Leistung von jeweils 1 MWth sowie einer Verflüssigungsanlage mit einer max. Verflüssigungsrate von 295 Nm³/h CO2 und eines Flüssiggaslagers mit einer max. Lagerkapazität von 2 x 100 t CO2
- Batterieanlage mit einer Kapazität von 1 MWhel
- Gasflaschenabfüllung mit
- einer Wasserstoffabfüllung mit 2 Abfüllplätzen und einem Pufferspeicher von 6 x 50 l-Druckgasflaschen,
- einer Methanabfüllung mit 2 Abfüllplätzen und einem Pufferspeicher von 3 x 50 l-Druckgasflaschen,
- einer Sauerstoffabfüllung mit 2 Abfüllplätzen und einem Pufferspeicher von 3 x 50 l-Druckgasflaschen,
- einer Kohlenstoffdioxidabfüllung mit einem Abfüllplatz für Einzelflaschenabfüllung und einer Palettenabfüllstation sowie
- Gasflaschenlager mit einer max. Lagerkapazität von
- 513,3 kg Wasserstoff (36 Gitterboxen á 12 Gasflaschen + Leergut),
- 4806 kg Methan (36 Gitterboxen á 12 Gasflaschen + Leergut),
- 17.947,5 kg Kohlenstoffdioxid (36 Gitterboxen á 12 Gasflaschen + Leergut),
- 9.852,3 kg Sauerstoff (36 Gitterboxen á 12 Gasflaschen + Leergut)
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts lautet:
BVT-Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken zur Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 13.12.2021 bis einschließlich 27.12.2021 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 12:00 Uhr erfolgen.
Um die Räumlichkeiten des StALU WM betreten zu dürfen ist die Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung (Impfausweis oder Zertifikat), die Genesung oder die tagesaktuelle negative Testung auf Corona notwendig.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM unter
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Press ... machungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.