Errichtung von 13 WKA, Gemeinde Gültz

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Maik Thomaß
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Errichtung von 13 WKA, Gemeinde Gültz

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Errichtung von 13 WKA, Gemeinde Gültz

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. den §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Nr.AB 33/21 | 13.12.2021 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die RH2-PTG Kommunale Beteiligung GmbH Co. KG, Seestraße 71a in 18211 Börgerende hat mit Posteingang vom 15.04.2021 einen Antrag gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 13 Windenergieanlagen, 2x vom Typ ENERCON E-138 EP3 E2 mit einer Gesamthöhe von 229,13 m, 2x ENERCON E-160 EP5 E2 mit einer Gesamthöhe von 220,00 m und 9x ENERCON E147 EP5 E2 mit einer Gesamthöhe von 228,60 m beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt. Die Gesamtleistung aller Anlagen soll 64,4 MW betragen. Die Inbetriebnahme ist im Jahr 2023 geplant.

Die Standorte der Anlagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Gültz, Gemarkung 10 Flurstücke 2, 3 und 4, Gemarkung 12, Flurstücke 38 und 43 und der Gemarkung 13 Flurstücke 2, 25, 26 und 27 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Die Windenergieanlagen sind nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2. Spalte c des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wurde eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) der 4. BImSchV ist das Verfahren damit als förmliches Verfahren gem. § 10 BImSchG durchzuführen.

Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit

vom 20.12.2021 (erster Tag) bis 28.01.2022 (letzter Tag)

auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte veröffentlicht. Sie können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unte ... nde-Gueltz

Als zusätzliches Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG) liegen diese Unterlagen im vorgenannten Zeitraum bei folgenden Behörden/ Stellen zur Einsicht während der Dienststunden aus und können dort eingesehen werden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0395 380 69 – 510

und zusätzlich im Amt Treptower Tollensewinkel Rathausstr. 1 17087 Altentreptow

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 03961 2551 - 662

Aufgrund der Covid-19-Pandemie (Coronavirus) kann die Einsichtnahme vor Ort nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter den oben genannten Rufnummern erfolgen. Dabei sind die jeweiligen örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme zu beachten.

Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischen Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, gutachterliche Prognosen zu möglichen Einwirkungen durch Schall und Schatten, Bauvorlagen, Unterlagen und Gutachten zu den Themen Denkmalschutz, Turbulenz, Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Luftverkehrssicherheit, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Unterlagen zur Sichtbarkeit und Visualisierung, Artenschutzgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und den UVP-Bericht.

Die im Genehmigungsverfahren bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden werden zudem mit ausgelegt.

Der vorgelegte UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gemäß § 20 UVPG während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg – Vorpommern veröffentlicht:

http://www.uvp-verbund.de

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 20.12.2021 bis einschließlich 28.02.2022 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung 13 WEA, Gemeinde Gültz“ eingereicht werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwender*innen können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, wird im Ermessen der Genehmigungsbehörde anstelle eines Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie in der Zeit vom 25.04.2022 bis 15.05.2022 eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG durchgeführt.

Die Behörden, die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU MS weist darauf hin, dass auch der E-Mail- SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU MS geprüft werden sollte.

Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die gem. § 18 der 9. BImSchV zu behandelnden Informationen ab dem 25.04.2022 über die Internetseite des StALU MS (http://www.stalu-mv.de/ms/Service/Press ... machungen/) zugänglich gemacht.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im o.g. Zeitraum der Online-Konsultation die Unterlagen nach Terminabsprache unter der Tel.: 0395 38069 - 510 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft - Neustrelitzer Str. 120, Block D 17033 Neubrandenburg oder unter der Tel.: 03961 2551 – 662 beim Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstr. 1, 17087 Altentreptow unter Einhaltung der Corona-Verhaltensregeln einzusehen.

Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, sich gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 15.05.2022 schriftlich bei den bezeichneten Behörden oder elektronisch zu äußern.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Redaktion Maik Thomaß
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