Schwesig: Kurzarbeitergeld ist wichtig für Unternehmen und Beschäftigte
„Wir in Mecklenburg-Vorpommern und ich ganz persönlich haben uns entschieden dafür eingesetzt, dass das Kurzarbeitergeld über den 31. Dezember 2021 fortgeführt und wieder aufgestockt wird. Denn wie die Unternehmen können auch die Beschäftigten nichts dafür, dass viele Branchen in eine Schieflage gekommen sind“, so die Regierungschefin weiter. Der Bund habe zugesagt, dass das Kurzarbeitergeld weiter beantragt werden kann. Die Aufstockung, die zunächst im April 2021 ausgelaufen wäre, dann nur bis zum Ende des Jahres verlängert worden war, wird beibehalten.
Beschäftigte mit mindestens 50 % Kurzarbeit erhalten damit bis zu 70 % ihres Nettogehalts, ab dem 4. Monat Kurzarbeit, 77 %, wenn sie Kinder haben. Und ab dem 7. Monat gilt weiterhin die Aufstockung auf bis zu 80 % ihres Gehalts. Wenn sie Kinder haben, auf bis zu 87 %. „Das ist ein wichtiges Signal an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und an die Unternehmerinnen und Unternehmer“, so die Regierungschefin.
Schwesig: „Als Land werden wir auch die Neustart-Prämie neuauflegen. Sie beträgt bis zu 700 Euro im Monat nach der Rückkehr aus der Kurzarbeit. Und das Steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Neustartprämie ist zusätzlich zum Kurzarbeitergeld eine wichtige Hilfe für die Beschäftigten und ihre Familien und zeigt auch: unser Land steht an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten.“