Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe IV
Vorfinanzierung als Darlehen
Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2022. Vorfinanziert werden u.a. betriebliche Mieten und Pachten sowie Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung. Entstehen dem Unternehmen Personalkosten, werden diese mit einem Zuschlag auf die Fixkosten berücksichtigt. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2022, maximal 200.000 Euro. „Mit der Vorfinanzierung stellt das Land sicher, dass auch dort schnell erste Mittel für laufende Verpflichtungen ankommen, wo das aus verfahrenstechnischen Gründen vonseiten des Bundes nicht möglich ist“, betonte Wirtschaftsminister Meyer weiter.Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei. Antragsberechtigt sind Antragsteller auf Überbrückungshilfe IV, die nicht zeitnah einen Abschlag erhalten. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe IV. Für die Finanzierung sind 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.
Anträge bei der GSA einreichen
Bewilligungsstelle ist die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3 in 19055 Schwerin. Die Antragsfrist endet am 28.02.2022.Die Antragsunterlagen stehen ab dem 18.01.2022 auf der Homepage der GSA unter http://www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.