Warnstufe Rot in Mecklenburg-Vorpommern
Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 10. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1f Absätze 4 und 5, § 1g Absätze 4 und 4a Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Stufe 4 (Rot) der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.
Die Corona-Ampelstufe Rot gilt auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine niedrigere Warnstufe aufweisen. In Landkreisen und kreisfreien Städte, die in der Warnstufe Rot+ sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe.
Ab dem 10.01.2022 sind in Mecklenburg-Vorpommern für Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende untersagt:
- Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
- Chöre und Musikensembles
- Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
- Zirkusse
- Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
- Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
- Volksfeste, Spezialmärkte
- Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
- Tanzschulen
- (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
- geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
- tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
- soziokulturelle Zentren (Publikumsverkehr)
- Diskotheken, Clubs, Tanzveranstaltungen (Verbot bestand bereits in Ampelstufe Orange)
Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht Corona-Regeln Ampelstufen