Kontrollen bei 3G-Regelung im ÖPNV
Umsetzung der 3G-Regelung
Zur Förderung des Gesundheitsschutzes gilt seit dem 24. 11.2021 bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr die sogenannte 3G-Regelung. Danach ist die Nutzung des Nahverkehrs nur noch Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulferienzeit sowie Fahrgäste des Taxiverkehrs. „Die Verkehrsunternehmen des Nahverkehrs haben durch Kontrollen in den Zügen, Bussen und in den Straßenbahnen dabei sicherzustellen, dass die Regelung von den Fahrgästen eingehalten wird“, so Meyer weiter.Rückgang bei Fahrgastzahlen – Vertrauen gewinnen
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie leidet der öffentliche Personennahverkehr unter rückgängigen Fahrgastzahlen. Im Rahmen der Pandemie wurde für den öffentlichen Personennahverkehr für die Jahre 2020 und 2021 ein Rettungsschirm von Bund, Ländern und Kommunen aufgespannt. Damit konnte das Fahrplanangebot im Land aufrechterhalten bleiben und die Verkehrsunternehmen wirtschaftlich stabilisiert werden. „Es ist daher wichtig, bei den Fahrgästen wieder um Vertrauen zu werben. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖPNV achten darauf, dass während der Fahrten mit dem Bus oder der Bahn alles getan wird, um Ansteckungen zu vermeiden. Wir wollen der Branche in dieser schwierigen Zeit auch finanziell zur Seite stehen“, so Meyer. Inwieweit für die ÖPNV-Branche auch im Jahr 2022 Hilfen notwendig sein werden, wird derzeit zwischen Bund, Ländern und den Branchenverbänden beraten.