Bundespolizisten stellen Schwarzfahrer mit Waffe fest
Die Überprüfung des 29-jährigen Ukrainers ergab, dass der Mann neben seinem gültigen ukrainischen Reisepass mit gültigem polnischem Schengenvisum, auch noch ein Springmesser mit sich führte. Das seitlich aufspringende Messer mit einer Klingenlänge von 9,5 cm stellt nach dem Waffengesetz einen verbotenen Gegenstand dar und wurde sichergestellt.
Der Mann muss sich nun wegen dem Erschleichen von Leistungen und Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten.