Zentral- und Stadtteilbibliotheken sind wieder geöffnet
Die Korbpflicht besteht weiterhin. Das heißt, jede Leserin und jeder Leser ab schulpflichtigem Alter muss auf dem Rundgang einen Korb mitnehmen. Die Zahl der angebotenen Körbe entspricht der Größe der Einrichtung. So werden zum Beispiel in der Zentralbibliothek 40 Körbe zur Verfügung gestellt. Das Lüftungskonzept ist zu beachten.
Darüber hinaus werden auch die Internetplätze wieder für maximal 30 Minuten sowie die Leseplätze mit genügend Abstand allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt. Der Beratungsraum in der Zentralbibliothek kann ebenfalls für maximal fünf Personen wieder gebucht werden.
Die Veranstaltungsarbeit, hauptsächlich für Kinder und Jugendliche und im kleinen Rahmen auch für Erwachsene, wird wieder aufgenommen. Für Schulkinder gilt weiterhin die Test- und Maskenpflicht. Neu ist die Regelung für Kita-Gruppen: In den Einrichtungen darf mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsdatum kein Corona-Fall aufgetreten sein. Hintergrund ist die Test- und Maskenbefreiung der Kita-Kinder. Vorlesestunden etc. finden vorerst nicht statt.