Wesentliche Änderung der TAMSEN Maritim Schiffswerft in Rostock-Gehlsdorf

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Maik Thomaß
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Wesentliche Änderung der TAMSEN Maritim Schiffswerft in Rostock-Gehlsdorf

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Wesentliche Änderung der TAMSEN Maritim Schiffswerft in Rostock-Gehlsdorf

Amtliche Bekanntmachung nach § 12 Abs. 1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Nr.AA-Nr.: 12/2022 | 21.03.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für eine Änderung der Schiffswerft am Standort Rostock gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg bekannt, dass der Erörterungstermin entfällt.

Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht selbständig anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) dar.

Über den Ausgang der Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des BImSchG entschieden.
Redaktion Maik Thomaß
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