Rechte Aufkleber in Burg Stargard
Der Tatverdacht gegen den Mann ergab sich durch Ermittlungen der Kriminalpolizei Schwaben/Nord (Bayern) in anderer Sache. Daran schloss sich das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg und der Kripo Neubrandenburg wegen des Verdachts der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch an.
Der Tatverdächtige soll nach aktuellem Stand über soziale Netzwerke unter anderem Bekleidung mit strafbaren Aufdrucken und Musikträger mit rechtsradikalem Inhalt verkauft haben. Die Käufer stammen offenkundig aus dem gesamten Bundesgebiet.
Die Mehrzahl der nun sichergestellten Aufkleber-Chargen wurde in den vergangenen Jahren zum Ärger von Einwohnern und Stadtverwaltung gehäuft im Stadtbild von Burg Stargard unerlaubt geklebt. Die Stadt Burg Stargard hat stets entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet. Jedoch gestaltete sich die Ermittlung gegen Unbekannt in solchen Fällen als schwierig und wenig erfolgsversprechend. Die Ermittler ließen jedoch nicht locker und schließlich gab es durch den bayerischen Ermittlungsfall gute Hinweise auf den Verdächtigen. Ein Austausch der Polizei mit der Stadt Burg Stargard soll auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnisse die Bearbeitungslage etwaiger Fälle verbessern.
Die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen laufen weiter.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5204848