Ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs
Die Beamten entschlossen sich deshalb, das Fahrzeug anzuhalten und den Fahrzeugführer auf die Beleuchtungspflicht hinzuweisen. Dabei wurde festgestellt, dass der 16-jährige deutsche Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem war das angebrachte Versicherungskennzeichen nur für das Jahr 2021 und damit bis maximal Ende Februar 2022 gültig.
Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5209520