Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung der Antragsunterlagen, Hinweis auf Unterlagen im UVP-Portal M-V
UVP-Verfahren Kompostwerk der OVVD GmbH am Standort 18519 Sundhagen OT Reinberg
Nr.B 410 | 02.05.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
BEKANNTMACHUNGNr.B 410 | 02.05.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
gemäß § 10 Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit §§ 8 und 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Wesentliche Änderung des Kompostwerkes Reinberg der Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH (OVVD) am Standort Sundhagen OT Reinberg
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) vom 2. Mai 2022.
Die OVVD GmbH beabsichtigt das Kompostwerk Reinberg, Anlage zur Erzeugung vom Kompost aus organischen Abfällen am Standort Sundhagen OT Reinberg, Gemarkung Falkenhagen, Flur 1, Flurstücke 147/3, 147/9, 147/10, 147/11, 147/12, 155/1, 156/1, im Landkreis Vorpommern-Rügen wesentlich zu ändern.
Die OVVD GmbH mit Sitz in Rosenow hat das Kompostwerk Reinberg seit dem 01.07.2017 übernommen und betreibt es seit dieser Zeit.
Der Alteigentümer erhielt mit Bescheid vom 16. Juni 2000 (Az. StAUN HST 430b) die Genehmigung nach BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Kompostierungsanlage gemäß der Ziffer 8.5 Spalte 2 des Anhangs der 4. Verordnung (alte Fassung 4. BImSchV). Mit der Wesentlichen Änderung gemäß § 16 BImSchG vom 28.08.2010 (Az.: 0805.2-60.039/10-430) wurde die Genehmigung für die Erhöhung der Jahresdurchsatzkapazität von 10.000 t auf 20.000 t unter Beibehaltung der Einhausung der Vor- und Hauptrotte mit GORE-TEX-Membranen erteilt.
Die OVVD GmbH beantragte mit Posteingang vom 04.10.2018 (nunmehr in der Antragsneufassung vom 10.01.2022 sowie den Ergänzungen vom 28.03.2022 und 07.04.2022) eine Wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG zur umfassenden Modernisierung der Anlage sowie die Optimierung des Betriebsablaufes bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP).
Die wesentlichen Änderungen der Anlage umfassen in Einzelnen folgende Punkte:
- Erhöhung der Gesamtdurchsatzmenge der Anlage (Input) auf 35.000 t/a (davon 32.000 t/a Bioabfälle und 3.000 t/a Grünabfälle).
- Umstellung des Kompostierungsverfahrens
- separate Behandlung von Grün- und Bioabfällen
- Bioabfall: geschlossene Tunnelkompostierung (4 Wochen)
- Grünabfall: offene Kompostierung in Dreiecksmieten (16 Wochen) - Umnutzung der Lagerhallen 1, 2 und 3 (ehemalig Baustoffrecycling)
- Halle 1: Lagerung von Biomasse-Brennstoff
- Halle 2: Lagerung von Biogut-Kompost
- Halle 3: Lagerung von Biogut-Kompost - Optimierung der Verkehrsführung: Trennung von Anlieferungs- und innerbetrieblichem Verkehr
Das Vorhaben ist gemäß § 16 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 8.5.1 GE und der Nr. 8.12.1.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig.
Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 8.4.1.1 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der zurzeit gültigen Fassung der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht. Die Vorprüfung wurde durch die Genehmigungsbehörde gemäß § 7 Abs. 1 UVPG bereits durchgeführt und hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Wesentliche Änderung erforderlich ist. Der UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und §§ 8, 9, 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Entsprechend §§ 8 – 10 der 9. BImSchV i. V. m. § 20 UVPG und im Hinblick auf die derzeitige COVID-19-Pandemie sind die Inhalte dieser Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen (Antragsunterlagen, UVP-Bericht, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bzw. relevante Behördenstellungnahmen) ab dem 09.05.2022 bis einschließlich 08.06.2022 auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V zugänglich.
Link: https://www.uvp-verbund.de
Folgende Unterlagen findet sich neben dem Antrag und einer Kurzbeschreibung ebenda und werden ebenso im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern sowie Amt Miltzow zur Einsichtnahme ausgelegt:
- Messung und Bewertung von Emissionen und Immissionen
- Unterlagen zur Anlagensicherheit
- Angaben zu Abfälle und Abwässer
- Unterlagen zu Natur, Landschaft und Bodenschutz
- Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit zugehörigem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, landschaftspflegerischen Begleitplan und hydrogeologischem Gutachten einschließlich hydrochemischer Beschreibung des Grundwassers sowie der Bewertung möglicher Auswirkungen auf das Grundwasser
- Brandschutzkonzept
- Geruchsgutachten
- Schallgutachten
- Staubgutachten inkl. Betrachtung von Bioaerosolen
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyer Straße 56; 18439 Stralsund
Montag, Mittwoch, Donnerstag: von 7.00 – 15.30 Uhr,
Dienstag: von 7.00 – 17.00 Uhr,
Freitag: von 7.00 – 14.00 Uhr,
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist zur Gewährleistung der Hygiene- und Abstandsvorgaben eine Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 03831/696-1000 möglich. Die Terminabsprache soll Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 15:30 Uhr und Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie der Nachweis der 3G-Regel vor Ort ist jeweils zwingend erforderlich.
sowie bei dem
Amt Miltzow, OT Miltzow,
Bahnhofsallee 8a, 18519 Sundhagen,
DG, Zimmer 36
Montag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 8:00 - 11:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist zur Gewährleistung der Hygiene- und Abstandsvorgaben eine Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 038328/603233 möglich.
Für alle Besucher gilt neben der Registrierungspflicht auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Amtsgebäuden.
Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 09.05.2022 bis einschließlich 08.07.2022 im
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18, 18439 Stralsund,
und in dem Amt Miltzow mit jeweils gleichlautender Anschrift oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de erhoben werden. Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften bzw. Einwendungen ohne Name und Anschrift können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden
Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.
Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgen die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Absatz 4 Nr. 3 BImSchG, über dessen Durchführung gemäß § 12 Absatz 1 Satz 5 der 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V sowie auf der Internetseite des StALU VP. Die Behörde behält sich vor, anstelle des Erörterungstermins gemäß § 10 Absatz 6 BImSchG aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1, 3 und 4 des PlanSiG durchzuführen.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.