Änderung der Anlage zur Herstellung von Nitratdüngemitteln der YARA GmbH & Co. KG am Standort Poppendorf
Amtliche Bekanntmachung einer Entscheidung nach § 15 Absatz 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz
Nr.AA-Nr. 19/2022 | 09.05.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die YARA GmbH & Co. KG, Werkstraße 1, 18184 Poppendorf, beabsichtigt die störfallrelevante Änderung ihrer Anlage zur Herstellung von Nitratdüngemitteln und Ammoniumnitrat.Nr.AA-Nr. 19/2022 | 09.05.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Gemäß § 15 Absatz 2a BImSchG wurde die geplante Änderung dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angezeigt.
Gegenstand der störfallrelevanten Änderung ist der einmalige Einsatz von 100 t Mangansulfat in der Anlage zur Herstellung von Nitratdüngemittel.
Die nach § 15 Absatz 2a BImSchG erfolgte Prüfung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat ergeben, dass durch die störfallrelevante Änderung der Anlage der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten nicht unterschritten wird und auch keine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.
Eine Verpflichtung zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach §16 Abs. 1 bzw. § 16a BImSchG besteht somit nicht.