Öffentliche Bekanntmachung über das Ausliegen eines Bescheides für die Lauretta Verlagsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Fatouma Polimeni

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Maik Thomaß
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Öffentliche Bekanntmachung über das Ausliegen eines Bescheides für die Lauretta Verlagsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Fatouma Polimeni

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Öffentliche Bekanntmachung über das Ausliegen eines Bescheides für die Lauretta Verlagsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Fatouma Polimeni

Illegale Abfallablagerung in Güstrow

Nr.AA-Nr.: 21/2022 | 23.05.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.05.2020 wird hiermit bekannt gegeben, dass ein Bescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom 10.05.2022 (Aktenzeichen: StALUMM – 5810.3.11-AO/2020/04)

für die

Lauretta Verlagsgesellschaft mbH

vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Fatouma Polimeni

zuletzt bekannte Geschäftsanschrift

John-Brinckmann-Straße 4, 19370 Parchim

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock, Z3.17, zur Einsicht bereitliegt.

Die Einsicht kann nur durch Frau F. Polimeni persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Der vorzeichnete Bescheid wird öffentlich zugestellt. Durch die Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Redaktion Maik Thomaß
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