Arbeitsschutz wechselt in die Zuständigkeit des Sozialministeriums

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Maik Thomaß
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Arbeitsschutz wechselt in die Zuständigkeit des Sozialministeriums

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Arbeitsschutz wechselt in die Zuständigkeit des Sozialministeriums

Schwerin - Umgestürzte Kräne oder Feuer in der Biogasanlage: Arbeitsschutz macht nur Schlagzeilen, wenn er nicht funktioniert. Damit möglichst wenig passiert und damit niemand durch Arbeit krank wird, ist Arbeitsschutz als staatliche Aufgabe unverzichtbar.

Dabei geht es nicht nur um die Technik, sondern um viele weitere Aspekte zur Schaffung einer menschenwürdigen Arbeitsumwelt.

Zum 1. Juni 2022 ist der Bereich Arbeitsschutz vom Wirtschaftsministerium in die Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport gewechselt. Darüber informierte Ministerin Stefanie Drese am Donnerstag in Schwerin.

Das neue Aufgabengebiet des Ministeriums umfasst die Belange von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auf den Gebieten des sozialen, medizinischen und technischen Arbeitsschutzes. Dabei geht es um den Schutz, den Erhalt und die Verbesserung der Gesundheit arbeitender Menschen.
Redaktion Maik Thomaß
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