Kabinett beschließt Verlängerung der Transfergesellschaft für MV-Werften
Die Entscheidung des Kabinetts für die ehemaligen Beschäftigten der MV Werften Wismar GmbH, der MV Werften Rostock GmbH, der MV Werften Stralsund GmbH und der MV Werften Fertigmodule GmbH gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Lenkungsgruppe für den Schutzfonds und des Finanzausschusses des Landtages. Derzeit werden rund 1.775 Beschäftigte von der Transfergesellschaft betreut. Von diesen werden allerdings gut 300, die bereits im Sommer 2021 in die Transfergesellschaft gewechselt sind, sie nach Ablauf von maximal möglichen zwölf Monaten demnächst verlassen. Von der Entscheidung für die Verlängerung der Transfergesellschaft werden voraussichtlich bis zu 1.468 Beschäftigte betroffen sein. „In der Transfergesellschaft werden die Beschäftigten qualifiziert und auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Hierbei haben wir besonders im Auge, dass bei möglichen Ansiedlungen auf den Werftenstandorten die Beschäftigten auch dorthin vermittelt werden können“, sagte Meyer.
So will beispielsweise die weltweit agierende Eppendorf Gruppe ein neues Werk für hochwertige Laborverbrauchsmaterialien aus funktionellen Hightech-Kunststoffen bauen und hat dafür ein ehemaliges Produktionsgelände am Standort der MV Werften Fertigmodule Property GmbH in Wismar erworben. Das Gelände umfasst mehr als 20.000 Quadratmeter Nutzungsfläche mit Produktions- und Lagerflächen sowie Büro- und Nebengebäuden. Der Produktionsstart erster Hightech-Kunststoffmaterialien ist für Ende dieses Jahr geplant. Bei der Mitarbeitergewinnung möchte das Unternehmen ausdrücklich auch Fachkräften aus der Transfergesellschaft der MV Werften neue Perspektiven bieten.
Die zum Genting-Konzern gehörende Unternehmensgruppe MV Werften mit den drei Werftstandorten in Wismar, Rostock und Stralsund und der Fertigmodule GmbH hatte im Januar 2022 Insolvenz angemeldet. Alle Beschäftigten der MV-Werften, die Ende Februar 2022 noch an den drei Werftstandorten und bei der Fertigmodule GmbH beschäftigt waren, hatten die Möglichkeit, ab dem 01. März 2022 in die Transfergesellschaft zu wechseln. Den ehemaligen Beschäftigten, die bereits vorher in die Transfergesellschaft eingetreten waren, hatte das Land ab 1. April 2022 eine bis zu viermonatige Verlängerung ermöglicht.