Haftbefehl wegen illegalen Anbau, Herstellung, Handel, Ein-und Ausfuhr, Veräußerung ... von Betäubungsmitteln
Die Überprüfung des Mannes ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Festnahme mit Haftbefehl wegen illegalen Anbau, Herstellung, Handel, Ein-und Ausfuhr, Veräußerung etc. von Betäubungsmitteln. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro sowie 883,79 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Ein Teil der Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro wurde vor Ort in der Bundespolizeiinspektion Pasewalk entrichtet. Die restliche Summe, 1500 Euro, wurde durch eine dritte Person bei der Polizeiwache ESD II. in Osnabrück bezahlt.
Die Verfahrenskosten in Höhe von 883,79 Euro konnten nicht beglichen werden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5249745