MV bildet künftig mehr Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus
„Die Bedarfslage wird alle zwei Jahre neu prognostiziert. Die aktuelle Entwicklung bei den außerplanmäßigen Personalabgängen in der entsprechenden Laufbahngruppe sowie auch die Abgänge der Studierenden bereits innerhalb des Vorbereitungsdienstes beachtend wurde in diesem Jahr vorgeschlagen, für den Einstellungsjahrgang 2022 die Anzahl der Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter von 20 auf 25 zu erhöhen. Zum 1. August 2022 wird dieser neue Jahrgang vom Präsidenten des Oberlandesgerichts ernannt werden. Insgesamt waren gut 270 schriftliche Bewerbungen eingegangen. Das ist ein leichter Rückgang gegenüber früheren Jahrgängen. Es zeigt aber dennoch die Attraktivität des Rechtspflegerdienstes in Mecklenburg-Vorpommern“, so die Justizministerin weiter.
„Ein weiterer Punkt in Sachen Ausbildung ist die Neufassung der Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung. Künftig wird der fachtheoretische Studienteil erweitert und angeglichen, um das Fachstudium mit den anderen Ländern vergleichbarer zu machen. Wichtig ist mir als Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz auch, dass die Neufassung sämtlichen rechtsförmlichen Vorgaben zur sprachlichen Gestaltung von Rechtsverordnungen gemäß dem vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Handbuch der Rechtsförmlichkeit entspricht. So wird künftig die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verordnung auch sprachlich zum Ausdruck gebracht. Derzeit befindet sich der Verordnungsentwurf in Abstimmung“, so die Ministerin.