Planfeststellung „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf und Tessin“ als Maßnahme zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, hier: Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V)
Nr.PFV Recknitz/ AZ überg.375/ 2022 | 13.07.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock (StALU MM) beabsichtigt die Renaturierung der Recknitz zwischen Dudendorf und Tessin sowie der Hauptzuflüsse (Reppeliner Bach, Maibach und Drews Bäk) innerhalb der Talniederung der Recknitz. Geplant ist im Wesentlichen die Neutrassierung eines mäandrierenden Flusslaufes mit einem beidseitig nutzungsfreien Gewässerentwicklungskorridor. Der vorhandene kanalartige Gewässerlauf wird stillgelegt. Staubauwerke werden rückgebaut.Nr.PFV Recknitz/ AZ überg.375/ 2022 | 13.07.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Das Renaturierungsvorhaben wird im Gebiet des Amtes Tessin in den Gemeinden Stadt Tessin, Zarnewanz, Gnewitz, Stubbendorf und Thelkow, Landkreis Rostock sowie im Amt Recknitz-Trebeltal in der Gemeinde Dettmansdorf, Landkreis Vorpommern-Rügen, durchgeführt.
Der Fluss Recknitz stellt ein nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik-Europäische Wasserrahmenrichtlinie- EG-WRRL (ABI. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1) berichtspflichtiges Gewässer dar.
Der betroffene Abschnitt ist Teil des Wasserkörpers RECK-1700 (Wasserkörper-Name: Recknitz, Flussgebietseinheit: Warnow/Peene, Planungseinheit: Küstengebiet Ost) mit einer unbefriedigenden Gesamtbewertung des Wasserkörpers.
Im Renaturierungsabschnitt ist die Recknitz ein Gewässer I. Ordnung.
Mit der Renaturierung sollen die Maßnahmen Reck-1700_M01 und M02 sowie RECK-1900_M01 (Reppeliner Bach) und RECK-0400_M01 (Maibach) aus der aktuellen Bewirtschaftungsplanung umgesetzt werden. Bewirtschaftungsziel ist der gute Zustand.
Nach § 67 Abs. 2 WHG ist die Recknitzrenaturierung ein Gewässerausbau und in Verbindung mit § 68 Abs. 1 WHG ergibt sich die Notwendigkeit einer Planfeststellung.
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, welches eines Anhörungsverfahrens nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) bedarf. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) ist nach § 107 Abs. 4 S. 2 lit. a) LWaG Anhörungsbehörde für dieses durchzuführende Verfahren.
II.
Die Unterlagen zur Planfeststellung „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf und Tessin“, liegen im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.08.2022 im Amt Tessin, und im Amt Recknitz-Trebeltal zur Einsicht aus. Ebenso sind die Unterlagen im StALU MM in Rostock und auf der jeweiligen Internetseite digital einsehbar. Laut VwvfG M-V § 27a Ziffer (2) wird hier in der öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung die Internetseite angegeben.
III.
Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren werden
im Zeitraum 01. August bis 31. August 2022
bei der jeweiligen Amtsverwaltung und bei der Anhörungsbehörde ausgelegt:
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Amtliche Bekanntmachung
Auslegungsdateien
18069 Rostock, An der Jägerbäk 3, Dezernat 42, Zimmer 4.05, Tel.: 0385-58867426
Mo: 9:00 – 15:30 Uhr
Di: 9:00 – 15:30 Uhr
Mi: 9:00 – 15:30 Uhr
Do: 9:00 – 15:30 Uhr
Fr: 9:00 – 13:00 Uhr - Stadt Tessin, Frau Dräger
Bekanntmachung Stadt Tessin
18195 Tessin, Alter Markt 1, Tel.: 038205- 781 27
Di: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Do: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Fr: 10:00 – 11:00 Uhr - Amt Recknitz-Trebeltal, Herr Schütze
Bekanntmachung Amt Recknitztal
18465 Tribsees, Karl-Marx-Straße 18, Tel.-Nr.: (038229) 710
Di: 9.00Uhr - 12.00Uhr und 14.00Uhr - 18.00 Uhr
Do: 9.00Uhr - 12.00Uhr und 14.00Uhr - 16.00 Uhr
Fr: 9:00 – 12:00 Uhr
Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Hinweis:
In den Auslegungsstellen werden aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen in den Ämtern im genannten Zeitraum unterschiedlich geregelt und auch begrenzt werden. Daher sind vorherige Terminvereinbarungen zwingend erforderlich.
Anlagen in den Ämtern:
Antragsunterlagen mit Karten in Papier
Im Internet unter StALU MM- Bekanntmachungen und Seiten der Ämter Tessin und Recknitz-Trebeltal:
Onlineversion der Antragsunterlagen und Karten