Genehmigungsverfahrens nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage

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Maik Thomaß
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Genehmigungsverfahrens nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage

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Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E138 EP3 E2

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 429 | 05.09.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

BEKANNTMACHUNG
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als der zuständigen Genehmigungsbehörde stellte mit Antrag vom 26.05.2016, geändert mit Datum vom 21.01.2021, zuletzt in der mit Datum vom 27.01.2022 ergänzten Fassung, die Fa. Energie Engineering Nord GmbH (EEN GmbH) mit Sitz in 17489 Greifswald, Herrenhufenstraße 1 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E138 EP3 E2 mit einer Nennleistung von 4.200 KW, einer Nabenhöhe von 160 m und einer Gesamtbauhöhe von 229,3 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 13.06.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 24 AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 284) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 19.08.2022 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:

Der mit den o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 13.06.2022 anberaumte Erörterungstermin

für den 10.Oktober 2022

wird gemäß § 17 der 9. BImSchV verlegt.

Der Termin für die Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG wird schnellstmöglich bekannt gegeben. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Redaktion Maik Thomaß
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