Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet 39/21 „Wendisch Priborn“, Gemarkung Wendisch Priborn (WKA Wendisch Priborn II), Bekanntmachung Verlängerung der Online-Konsultation
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 22. August 2022
Nr.B 39/22 | 05.09.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die KNE Windpark Nr.11 GmbH & Co.KG (Obotritenring 40, 19053 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA 01 - 06) im Windeignungsgebiet Wendisch Priborn (39/21), Gemarkung Wendisch Priborn, Flur 1, Flurstück 46, 47, 86, 87, 88 und 89 sowie Flur 2, Flurstücke 1, 3, 4, 5, 7 und 8. Geplant sind 6 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer jeweiligen Leistung von je 5,6 MW und einer Gesamthöhe von 250 m.Nr.B 39/22 | 05.09.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.
Anstelle eines Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 22. August 2022 bis einschließlich 12. September 2022 durchgeführt. Diese wird aufgrund einer um einen Tag verspäteten Auslegung des Einwendungskataloges um eine Woche bis einschließlich 19. September verlängert.
Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (den zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 23. August 2022 über
die Internetseite des StALU WM
(http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse _Bekanntmachungen/)
sowie über
das UVP Portal M-V (http://www.uvp-verbund.de/mv) unter dem Suchbegriff „WKA Wendisch Priborn II“ zugänglich gemacht.
Die Antragstellerin und diejenigen, die gültigen Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU WM weist darauf hin, dass auch der E-Mail-SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU WM geprüft werden sollte. Die persönliche Benachrichtigung enthält Informationen zur individuellen Einwendernummer, zum Einwendungskatalog sowie zum konkreten Procedere.
Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendung gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 19. September 2022 schriftlich beim StALU WM (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft; Bleicheufer 13; 19053 Schwerin) oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Wendisch Priborn II“ mittels eines beigefügten unterschriebenen Dokuments (z.B. als PDF) zu erläutern.
Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Äußerungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.