Ohne Ticket und Mund-Nasen-Schutz in der 1. Klasse unterwegs
Der junge Mann wurde vom Kundenbetreuer der DBAG auf Höhe Ribnitz-Damgarten auf das Fehlen des Mund- und Nasenschutzes hingewiesen. Das Tragen lehnte er jedoch auch weiterhin ab. Ferner konnte der Mann lediglich ein MV-Ticket vorweisen, welches jedoch nicht berechtigt, den ICE zu nutzen und schon gar nicht in der 1. Klasse. Auch hier weigerte sich der Reisende, das Entgelt der Nachlöse zu entrichten.
Die hinzugezogenen Beamten der Bundespolizeiinspektion Stralsund stellten zudem bei ihrer Kontrolle der Personalien fest, dass gegen den jungen Mann eine Fahndungsnotierung des Amtsgerichtes Frankfurt/Main zur Bestimmung seines aktuellen Aufenthaltsortes bestand. Nach Überprüfung der neuen Adresse des Mannes in Greifswald durfte dieser seine Reise fortsetzen. Er wird sich jedoch wegen seiner unbefugten Nutzung der 1. Klasse im ICE und aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verantworten müssen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70258/5319035