Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen GE 5.5-158 im WP Lüssow

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen GE 5.5-158 im WP Lüssow

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Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen GE 5.5-158 im WP Lüssow

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 431 | 19.09.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 06.05.2020 und der mit Eingang vom 22.07.2022 zuletzt geänderten Fassung, die Fa. Naturwind Schwerin GmbH mit Sitz in 19055 Schwerin, Schelfstraße 35 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlage des Typs GE 5.5-158 (5,5 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 240 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Der Standort der beantragten Anlagen befindet sich im Windeignungsgebiet „Lüssow“ (Nr. 17/2015) gemäß dem Entwurf 2020 der zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP), Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Stadt Gützkow:
Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung erfolgen.

Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), genehmigungsbedürftig.

Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 1.6.2 Spalte 2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der zurzeit gültigen Fassung der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht. Auf Antrag der Vorhabenträgerin gemäß § 7 Abs. 3 UVPG wird das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Der UVP-Bericht wurde vorgelegt.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und §§ 8, 9, 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogenen Dokumente:

4.6: Schallimmissionsprognose

4.7: Schattenwurfanalyse

8: Vorgesehene Maßnahmen für den Fall der Betriebseinstellung

9: Vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen

13.2: Landschaftspflegerischer Begleitplan

13.4: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung

14.3: Umweltverträglichkeitsprüfung

Entsprechend §§ 8 - 10 9. BImSchV i. V. m. § 20 UVPG sind die Inhalte dieser Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen (Antragsunterlagen, UVP-Bericht, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bzw. relevante Behördenstellungnahmen) vom 26.09.2022 bis einschließlich 25.10.2022 auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V zugänglich. Eine detaillierte Auflistung dieser Unterlagen findet sich ebenda.
Link: https://www.uvp-verbund.de

Es besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund

Montag 07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 07:00 – 15:30 Uhr
Freitag 07:00 – 14:00 Uhr

Zusätzlich können die Unterlagen wie folgt eingesehen werden:

Amt Anklam-Land
Rebelower Damm 2
Beratungsraum
17392 Spantekow,

Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 – 11:30 Uhr.

Eine telefonische Terminabsprache erfolgt über die Telefonnummer 039727 25057.

und im Amt Züssow,

Bürgerbüro Gützkow (Rathaus Gützkow),
Pommersche Straße 27
17506 Gützkow

Montag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr.

Aufgrund des aktuellen Corona- Infektionsgeschehens gelten in den Bürgerbüros weiterhin die Zugangsbeschränkungen.
Das Rathaus kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Die Terminabsprache erfolgt telefonisch unter 038355 643 224 mit der zuständigen Sachbearbeiterin.

Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 26.09.2022 bis einschließlich 25.11.2022 im

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18, 18439 Stralsund,

und in den oben genannten Ämtern, oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.

Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.

Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass ihr oder sein Name und Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, voraussichtlich,

am 01.02.2023 ab 09.30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund

in öffentlicher Sitzung erörtert.

Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.
Redaktion Maik Thomaß
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