Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Als Geldstrafe waren 480,00 Euro und der Kosten in Höhe von 716,71 Euro zu zahlen.
Der Mann konnte die Geldsumme nicht aufbringen und muss jetzt 16 Tage Restersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz absitzen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5324992