Wesentliche Änderung der Zuckerfabrik der Cosun Beet Company GmbH & Co. KG am Standort Anklam

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Maik Thomaß
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Wesentliche Änderung der Zuckerfabrik der Cosun Beet Company GmbH & Co. KG am Standort Anklam

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Wesentliche Änderung der Zuckerfabrik der Cosun Beet Company GmbH & Co. KG am Standort Anklam

Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 8, 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Nr.B 433 | 26.09.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Mit Bescheid vom 13.09.2022 wurde der Cosun Beet Company GmbH & Co. KG mit Sitz in 17389 Anklam, Bluthluster Str. 24 die 2. Teilgenehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Zucker aus Zuckerrüben mit einer Produktionskapazität von mehr als 300 t Fertigerzeugnissen je Tag erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Auf Ihren Antrag vom 09.06.2021, in der Fassung vom 29.08.2022 treffe ich nach Durchführung des nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgeschriebenen Verfahrens folgende Entscheidung:

Der Cosun Beet Company GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Sauer, Bluthsluster Straße 24, 17389 Anklam, erteile ich unbeschadet der Rechte Dritter gemäß §§ 6 und 16 i.V.m. § 8 BImSchG), die

2. TEILGENEHMIGUNG

für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Zucker aus Zuckerrüben mit einer Produktionskapazität von mehr als 300 t Fertigerzeugnissen je Tag (Zuckerfabrik Anklam) auf den folgenden Grundstücken der Gemarkung Anklam, Flur 4 Flurstücke: 27/15, 23/5, 24/1, 87/2, 25/2, 24/6, 23/4, 22, 86, 99/1, 99/2, 100, 102, 103, 104, 105/1, 96/1, 90, 24/1, 77/5, 77/6, 89/4, 89/7, 89/8, Flur 5 Flurstücke 21, 37, 39; Flur 8 Flurstück 97; Flur 9 Flurstücke 184/1 und 165/5.

1. Die Genehmigung umfasst

2. die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur aktiven Entwässerung der im Produktionsprozess der Zuckerfabrik anfallenden Rübenerde einschließlich der Umgestaltung der Teichwirtschaft und der Anpassung der Abwasserbehandlungsanlage,

3. den Einbau und den Betrieb eines Sekundärkreislaufes in das Kühlsystem für den Zuckerhaus-Kondensator

4. die Erhöhung der täglichen Rübenverarbeitungsmenge von 16.000 auf 17.000 Tonnen reine Rüben pro Tag

5. die Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes der Großfeuerungsanlage durch Erhöhung der Feuerungswärmeleistung von 98 MW auf 113,2 MW (Erhöhung der Dampferzeugung von 60 t/h auf 70 t/h) und den alternativen Einsatz von Biogas als Brennstoff bei unveränderten Emissionsbegrenzungen

6.Maßnahmen zur Emissionsminderung (Zusammenfassung von Luftschadstoffquellen im Bereich der Carbonatation und ergänzende Schallschutzmaßnahmen)[/list]

sowie damit verbundene Anpassungen des Anlagenbestandes.

2. Die Genehmigung wird nach Maßgabe der unter Ziffer II dieses Bescheides aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, soweit nicht in den Neben- und Inhaltsbestimmungen unter Ziffer III eine abweichende Regelung getroffen ist. Ergeben sich Widersprüche zwischen dem Inhalt der Antragsunterlagen und den nachfolgenden Bestimmungen, so gelten die Letzteren. Die Antragsunterlagen sind Bestandteil dieses Bescheids.

3. Für die Errichtung und den Betrieb Ihrer mit diesem Bescheid geänderten Anlage sind die Nebenbestimmungen unter Ziffer III dieses Bescheides umzusetzen. Die Bestimmungen der 1. Teilgenehmigung (1. TG) vom 12.12.2019 (Bescheid Nr. 7.24.1EG - 60.072/17-52) und des Zulassungsbescheides (Nr. 7.24.1 GE-60.039/21/ZvB-52) gelten fort, soweit im Folgenden keine Änderungen oder weitergehenden Maßnahmen gefordert werden

4. Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG die nach §§ 59 und 72 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M‑V) erforderliche Baugenehmigung mit ein.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Adressaten ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Absatz 1 S. 2 VwGO Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Eine Ausfertigung der Bescheide mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründungen und Anlagen (Antragsunterlagen) liegt in der Zeit

vom 26.09.2022 bis einschließlich 10.10.2022

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft in der Ossenreyer Straße 56, 18439 Stralsund während der Dienstzeiten

Mo, Mi, Do 7.00 - 15.30 Uhr

Die 7.00 - 17.00 Uhr

Fr. 7.00 - 14.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Darüber hinaus wird der Bescheid auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter folgendem Link:

http://www.stalu-mv.de/vp/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/

öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß §10 Absatz 8 BImSchG gelten die Bescheide mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung kann bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund (poststelle@staluvp.mv-regierung.de) angefordert werden.

Hinweis auf BVT-Merkblatt:

Für die Zuckerfabrik Anklam sind folgende BVT-Merkblätter maßgeblich: Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (12/2019), Abwasser-/ Abgasbehandlung und Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der chemischen Industrie (06/2016), Großfeuerungsanlagen (07/2017)
Redaktion Maik Thomaß
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