Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) im Windeignungsgebiet Nr. 18/21 „Lübesse“ (WKA Lübesse V), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 26. September 2022
Nr.B 43/22 | 26.09.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die naturwind schwerin GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) im Windeignungsgebiet 18/21 „Lübesse“, Gemarkung Uelitz, Flur 6: Flurstück 59. Geplant ist 1 WKA vom Typ Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von 125,4 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m sowie Nennleistung von 5,7 MW und einer Gesamthöhe von 199,5 m.Nr.B 43/22 | 26.09.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden.
Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Es wurde eine allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG i.Vm. § 7 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung war festzustellen, dass das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG i.Vm. § 7 UVPG der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns der Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegen, sind die folgenden Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenzgutachten (Gutachten zur Standorteignung), Standortspezifische Eisfall- und Eisabwurf-Gefährdungsbetrachtung, Standortspezifische Gefährdungsbetrachtung Bauteilversagen und kumulierende Betrachtung der Gefährdung durch Eisfall, landschaftspflegerischer Begleitplan, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, UVP-Bericht) sowie Stellungnahmen von Beteiligten.
Der UVP-Bericht enthält gebündelte Angaben bzgl. der zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter) sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Detaillierte Angaben zu Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind dem Schall- und dem Schattenwurfgutachten zu entnehmen. Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere werden innerhalb des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages betrachtet. Eine Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft ist Gegenstand des landschaftspflegerischen Begleitplanes. Auswirkungen auf benachbarte Windkraftanlagen sind im Turbulenzgutachten dargestellt.
Folgende Stellungnahmen von Beteiligten liegen bereits vor und werden mit ausgelegt:
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Landkreis Ludwigslust-Parchim: Fachdienst Straßen- und Tiefbau
- Landkreis Ludwigslust-Parchim: untere Denkmalschutzbehörde
- Landkreis Ludwigslust-Parchim: untere Wasserbehörde
- Landkreis Ludwigslust-Parchim: Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Mecklenburg-Vorpommern
- Wasser und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude"
- Straßenbauamt Schwerin
- Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
- Landesforst Mecklenburg-Vorpommern
- Deutscher Wetterdienst
- NABU Mecklenburg-Vorpommern
- Gemeinde Uelitz
- WEMAG Netz GmbH
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 4. Oktober 2022 bis einschließlich 3. November 2022 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 12:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Lübesse V“.
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 4. Oktober 2022 bis einschließlich 5. Dezember 2022 schriftlich bei der o. g. Behörde oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Lübesse V“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt werden, bekannt gegeben. Die Einwender*in kann verlangen, dass Sein/Ihr Name und Seine/Ihre Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgen die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG, über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.