Haft durch Zahlung von Geldstrafen abgewendet
Gegen 17:45 Uhr wurde am gleichen Ort, diesmal in Ausreiserichtung, ein 43-jähriger deutscher Staatsangehöriger angehalten und kontrolliert. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft München zur Festnahme mit Vollstreckungshaftbefehl wegen Betruges aus dem Jahr 2019. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 5400,00 Euro + Verfahrenskosten in Höhe von 82,00 Euro zahlen. Ersatzweise war hier eine Haftstrafe von 180 Tagen festgelegt. Auch in diesem Fall konnten die geforderten Geldsummen gezahlt werden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5332515