Überladene Kleintransporter aus dem Verkehr gezogen
So ein Fahrzeug mit Berliner Kennzeichen, das voll mit Teppichen beladen war. Statt des zulässigen Gesamtgewichts von 3.500 Kilogramm, brachte der Kleintransporter ein Gewicht von 5.300 Kilogramm auf die Waage. Dem Fahrer wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt. Abzüglich aller Toleranzen muss der 22-jährige Fahrer zudem mit einem Bußgeld in Höhe von 235 Euro und einem Punkt rechnen.
Mit einem Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert Euro muss auch ein 40-jähriger Mann rechnen, dessen Kleintransporter rund 1.000 Kilogramm schwerer war als zulässig. Der Transporter hatte einen flüssigen Gefahrstoff geladen, der als Grundstoff zur Herstellung von Acrylglas dient. Auch diesem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/5364102