Antrag auf Änderungsgenehmigung bzgl. der Produktionsstätte zur Herstellung von Maschinen und Anlagen der Liebherr-MCCtec Rostock GmbH am Standort Rostock

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Maik Thomaß
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Antrag auf Änderungsgenehmigung bzgl. der Produktionsstätte zur Herstellung von Maschinen und Anlagen der Liebherr-MCCtec Rostock GmbH am Standort Rostock

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Antrag auf Änderungsgenehmigung bzgl. der Produktionsstätte zur Herstellung von Maschinen und Anlagen der Liebherr-MCCtec Rostock GmbH am Standort Rostock

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 in Verbindung mit § 31f Abs. 2, 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.AA-Nr.: 47/2022 | 21.11.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die Liebherr–MCCtec Rostock GmbH (Liebherrstr. 1, 18147 Rostock) plant die Änderung der Produktionsstätte am Standort Rostock durch Optimierung der Brennstoffversorgung mit Propangas und hat hierzu eine Änderungsgenehmigung sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns bzgl. der Baustelleneinrichtung und Baufeldfreimachung, Errichtung der technischen Anlagen und Änderung von Geh-. und Fahrwegen beantragt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 571-5.1.1V-001 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (zuständige Genehmigungsbehörde) geführt. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für das Jahr 2022 geplant.

Das geplante Vorhaben umfasst die Aufstellung und den Betrieb von Propangasbehältern mit Verdampfern und die Verwendung von Gasdruckflaschen. Das Lager entzündbare Gase wird eine Gesamtlagerkapazität von 29 t Propangas aufweisen. Unter Berücksichtigung der in der Anlage bereits vorhandenen gefährlichen Stoffe wird die Mengenschwelle der 12. BImSchV erreicht. Die Anlage bildet damit einen Betriebsbereich der unteren Klasse.

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit Nr. 9.1.1.2V des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Antrag und Antragsunterlagen sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben können in der Zeit vom 28.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 wie folgt eingesehen werden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Zimmer 4.22

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock,

Tel.-Nr.: 0385-58867551

Mo: 8:00 – 16:00 Uhr

Di: 8:00 – 17:00 Uhr

Mi: 8:00 – 16:00 Uhr

Do: 8:00 – 17:00 Uhr

Fr: 8:00 – 13:00 Uhr

Einwendungen gegen das Vorhaben können von Personen, deren Belange berührt sind, sowie von Vereinigungen, welche die Anforderungen des § 3 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erfüllen, ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 12.12.2022 schriftlich oder per E-Mail ( StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de ) bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Redaktion Maik Thomaß
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