Gesetzestexte gehören zur Gleichstellung
„Wir uns in der Landesregierung dazu verständigt, dass zukünftig jedes angefasste Gesetz geschlechtergerecht formuliert wird, so wie es im Übrigen § 4 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vorsieht. Wir setzen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Staatsziel in Art. 13 unserer Landesverfassung um, der die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zum Gegenstand hat. Das sehe ich auch als Justizministerin so. Wer gegen dieses Ziel ignoriert, ignoriert unsere Landesverfassung“, so Ministerin Bernhardt.
„Immer wieder wird gesagt, dass geschlechtergerechte Sprache umständlich sei, schwer verständlich und den Lesefluss beeinträchtige. Gesagt wird auch, dass sich doch alle Menschen von solch einem Gesetz angesprochen fühlen würden. Ich sage: nein. Ich fühle mich bei der Verwendung des generischen Maskulinums nicht angesprochen. Ich hatte in letzter Zeit mehrfach auch mit Frauen eine Diskussion zu Sprache und ich kann Ihnen sagen, die wenigsten Frauen fühlen sich sprachlich angesprochen, wenn nur das generische Maskulinum verwendet wird. Mehrere Studien belegen dies ebenso. Fakt ist: Wird die weibliche Person mitgenannt, wird sie auch mitgedacht. Und dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten der sprachlichen Gleichbehandlung. Eine Möglichkeit ist es, eben von dem Übersetzendengesetz zu sprechen. Das Wort wird von der Logik her ähnlich verwendet wie der Begriff ‚Abgeordnetengesetz‘, dessen Bezeichnung offenbar unstrittig ist. Lassen Sie uns mit unseren Gesetzen vorangehen und zeigen, dass die Gesetze nicht nur Männer ansprechen, sondern auch Frauen“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag.