Mit 2,11 Promille zum Brötchen holen
Eine Atemalkoholprüfung ergab, dass der Fahrer mit 2,11 Promille unterwegs zum Brötchen holen war. Anschließend wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe zur Beweissicherung entnommen, die Weiterfahrt untersagt und sowohl der Führerschein als auch der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Die Kriminalpolizei ermittelt nun gegen den hungrigen Rüganer wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr. Das Führen eines Autos stellt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille eine Straftat dar, die in der Regel mindestens ein Fahrverbot sowie eine Geldbuße oder -strafe nach sich zieht.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108767/5396489