Fahrzeugführer unter erheblicher Einwirkung von Alkohol gestellt
Umgehend wurde eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeihauptreviers Pasewalk und eine Funkstreifenwagenbesatzung der Landesbereitschaftspolizei zum Einsatz gebracht. Diese konnten das Fahrzeug zwischen den Anschlussstellen Pasewalk Nord und Pasewalk Süd feststellen. Der männliche Fahrzeugführer bewegte das Fahrzeug in starken Schlangenlinien und fuhr konstant ca. 90 km/h. Die eingesetzten Beamten versuchten das Fahrzeug anzuhalten. Der Fahrzeugführer folgte den Anhaltesignalen jedoch nicht und fuhr weiter in Richtung Stettin. Auf Grund dessen wurden weiteren Polizeibeamte zum Einsatz gebracht.
Es kamen dabei Polizeibeamte der Bundespolizei und der Polizeiinspektion Uckermark (Landespolizei Brandenburg) zum Einsatz. Diesen gelang es das Fahrzeug auf der Autobahn 11 an der Anschlussstelle Schmölln anzuhalten und einer Kontrolle zu Unterziehen. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle beim 51-jährigen polnischen Fahrzeugführer ergab einen Wert von 1,9 Promille. Bei der Überprüfung der Person wurde festgestellt, dass gegen diesen ein Haftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe vorliegt. Aus diesem Grund wurde der Fahrzeugführer festgenommen und dem Polizeihauptrevier Pasewalk zugeführt.
Dieses konnte er wieder verlassen, nachdem seine Ehefrau die Geldstrafe bezahlt hatte. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und gegen ihn wurde Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und wegen Widerstandes gegen Vollzugsbeamten erstattet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5401994
Hinweis der Redaktion: Uhrzeit im Satz versetzt, "BAB" in "Autobahn" geändert, "nichtbezahlten" in "nicht bezahlten" geändert