12000 Euro Strafe
Die Überprüfung des 61-jährigen Deutschen ergab gleich zwei Auffälligkeiten: Zunächst eine Ausschreibung zur Festnahme durch Amtsgericht Tiergarten. Der Rostocker hatte seine offene Strafvollstreckung noch nicht beglichen. 2020 wurde der Mann wegen einer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro oder zu Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen rechtkräftig verurteilt worden. Sichtlich hatte der Mann sich auf eine mögliche Polizeikontrolle gut vorbereitet. Mit einem gut gefüllten Geldbeutel konnte er einen ersten Teilbetrag sofort begleichen. Den Rest von 9.000 Euro ließ er über ein Familienmitglied in Berlin einzahlen.
Damit war es aber noch nicht genug. Der Rostocker legte zur Kontrolle einen Ersatzführerschein von 1979 vor und signalisierte, dass dieser auf jeden Fall noch seine Gültigkeit hätte. Bereits bei der Überprüfung wurde bekannt, dass dem Mann Mitte Juni 2021 die Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen wurde. Seinen Ersatzführerschein bekam er nicht zurück, dieser wurde sofort sichergestellt. Da er alleiniger Fahrer war, wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel vorläufig in Verwahrung genommen.
Seine Freiheit hatte der Rostocker wieder aber nun wird er sich wegen des Führens eines KFZ ohne erforderliche Erlaubnis verantworten müssen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70258/5428830