Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA Lübz Süd ll), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 06.02.2023
Nr.B 05/23 | 06.02.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) im Windeignungsgebiet (WEG) 37/21 „Lübz Süd“ (Lübz Süd ll), Gemarkung Lübz, Flur 8, Flurstück 14/1.Nr.B 05/23 | 06.02.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Geplant ist 1 WKA vom Typ Nordex N133-4.8 mit 164 m Nabenhöhe, einer Gesamthöhe von 230,6 m und einer Nennleistung von 4,8 MW.
Die Anlage soll voraussichtlich im lll. Quartal 2024 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
50Hertz Transmission GmbH
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 14. Februar 2023 bis einschließlich 13. März 2023 zu den angegebenen Zeiten
1.
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Für eine telefonische Voranmeldung außerhalb der genannten Zeiten können Sie das StALU WM unter der Telefonnummer 0385/ 588 - 66512 erreichen.
2.
im Amt Eldenburg Lübz (Am Markt 22, 19386 Lübz), Altbau 2. Etage Raum 10
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 12:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 12:30 – 16:00 Uhr
Ansprechpartner der Stadt Lübz sind Herr Buchien und Herr Salomon. Für eine telefonische Voranmeldung außerhalb der genannten Zeiten können Sie Herr Buchien unter der Telefonnummer 038731/ 507-318 und Herrn Salomon unter der 038731/ 507-310 erreichen.
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 14. Februar 2023 bis einschließlich 27. März 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Lübz Süd ll“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG,über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V sowie auf der Internetseite des StALU WM.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.