Drei Haftbefehle vollstreckt
Gegen 15:00 Uhr wurde ein 64-jähriger polnischer Staatsangehöriger durch eine gemeinsame Streife (Bundespolizei/ Polnischer Grenzschutz) auf der Autobahn 11, Höhe Pomellen, angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 330 Euro, eine Reststrafe in Höhe von 20 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 293,96 Euro zu zahlen. Er konnte die Geldsummen aufbringen und anschließend seine Reise fortsetzen.
Ein 37-jähriger weißrussischer Staatsangehöriger wurde gegen 20:15 Uhr als Mitreisender eines KFZ mit deutscher Zulassung auf der Landesstraße 283, Fahrtrichtung Schmölln, festgestellt und in der Ortslage Grünz kontrolliert. Der Mann wies sich mit einem gültigen weißrussischen Reisepass und einem gültigen belgischen Aufenthaltstitel aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Strafvollstreckung aufgrund eines Diebstahldeliktes. Er konnte die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 190,00 Euro und 73,50 Euro Verfahrenskostenosten zahlen. Damit wurde eine 19-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5434733