Betrunken und ohne Fahrschein im Regionalexpress
Aufgrund einer erheblichen Alkoholisierung der Person und fehlendem Fahrausweis sollte hier ein Fahrtausschluss durchgesetzt werden. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung wurde festgestellt, dass gegen den Mann mehrere Ausschreibungen vorlagen: Ausschreibung zur Festnahme Ausweisung / Abschiebung / Zurückschiebung durch die Ausländerbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, sowie drei Fahndungsausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung, hier 1 x durch die Staatsanwaltschaft Cottbus wegen unerlaubter Einreise, 1 x durch die Staatsanwaltschaft Münster wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und 1 x durch die Staatsanwaltschaft Paderborn wegen des Erschleichens von Leistungen.
Der vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Wert von 1,86 Promille. Der Pole ist durch die Bundespolizei (bundesweit) bereits in 75 Fällen polizeilich erfasst. Die Deliktsfelder reichen hier von Erschleichen von Leistungen über Körperverletzung, Diebstahl, unter anderem Die Person wurde letztmalig am 9. Januar 2023 über Pomellen durch die Ausländerbehörde Mecklenburgische Seenplatte nach Polen abgeschoben. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen erfolgte um 12:20 Uhr die erneute Zurückschiebung nach Polen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5443450