Festnahme zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft München zur Festnahme Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Als Geldstrafe waren 870 Euro sowie 78,50 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Der Mann zahlte die geforderten Geldsummen und ersparte sich somit 29 Tage Ersatzhaft.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5444920