E-Bike-Fahrer stürzt mit 2,28 Promille
Mitarbeiter des Rettungsdienstes informierten die Polizei, da der 57-Jährige augenscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol stand und mit dem E-Bike gestürzt war. Während der Verkehrsunfallaufnahme gab der Rostocker an, dass er auf dem Weg nach Hause 65 km/h gefahren sei und zuvor Alkohol getrunken habe. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,28 Promille.
Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht und das E-Bike sichergstellt. Entsprechende Ermittlungsverfahren gegen ihn wurden eingeleitet und die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Rostock dauern weiter an.
In diesem Zusammenhang weist die Rostocker Polizei nochmals darauf hin, dass für E-Bike-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten. Für Fahrer unter 21 Jahren sowie Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten die 0,0 Promille-Grenze und sie dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Lenker eines E-Bikes.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108765/5453335