Alkoholisierter Pkw-Fahrer stößt bei Fluchtversuch gegen Polizeifahrzeug

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37637
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Alkoholisierter Pkw-Fahrer stößt bei Fluchtversuch gegen Polizeifahrzeug

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Alkoholisierter Pkw-Fahrer stößt bei Fluchtversuch gegen Polizeifahrzeug

Demmin, Warrenzin (ots) - Am 1. April 2023 wurde die Polizei um 19:12 Uhr durch einen Zeugen über den Notruf auf eine augenscheinlich betrunkene Person aufmerksam gemacht, die in Demmin auf dem Parkplatz des Netto Marken-Discount in einen Pkw steigt und losfährt.

Der VW-Fahrer soll mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der Bundesstraße 110 in Richtung Dargun fahren. Umgehend wurden zwei Funkstreifenwagen des Polizeihauptreviers Demmin zum Einsatz gebracht. Kurz hinter Warrenzin konnte das gemeldete Fahrzeug eingeholt werden. Ein Funkstreifenwagen überholte den Pkw in einem günstigen Moment und versuchte den Fahrer mittels eingeschaltetem Blaulicht und Anhaltesignal zu stoppen. Der VW-Fahrer versuchte sich der Kontrolle zu entziehen, indem er wiederum versuchte den Funkstreifenwagen zu überholen. Bei diesem Überholvorgang stieß er seitlich gegen den Funkstreifenwagen, rutschte nach links von der Fahrbahn ab und dann in den Straßengraben.

Der 52-jährige deutsche Fahrer und sein 24-jähriger deutscher Beifahrer blieben dabei unverletzt. Die Polizeibeamten konnten bei dem Fahrer einen starken Alkoholgeruch und einen unsicheren Gang wahrnehmen. Ein Atemalkoholtest konnte aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht durchgeführt werden. Zur Alkoholbestimmung wurde eine Blutprobenentnahme im Kreiskrankenhaus Demmin veranlasst.

Während der Kontrolle der Person und des Fahrzeugs wurde zudem festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und der Pkw nicht ordnungsgemäß zugelassen ist. Auch die am Pkw angebrachten Kennzeichen gehörte nicht zu dem genutzten VW.

Gegen den 52-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung aufgrund der nicht gezahlten Kfz-Steuer eingeleitet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5477624
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „MSE 2023“