Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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Maik Thomaß
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Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Schwerin (ots) - Am 20. Juni 2023 nahm ein Polizeieinsatz im Schweriner Stadtteil Mueßer Holz eine unerwartete Wendung: Polizeibeamte suchten gegen 18.50 Uhr eine Wohnung in der Nils-Stensen-Straße auf, um dort einen Haftbefehl zu vollstrecken.

Unter den Anwesenden in der Wohnung befand sich jedoch nicht der Gesuchte selbst, sondern ein 20-jähriger Mann mit tunesischer Staatsangehörigkeit.

Bei den polizeilichen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung traten dann verschiedene Betäubungsmittel sowie ein vierstelliger Bargeldbetrag zu Tage, die der Heranwachsende bei sich hatte. Er wurde daraufhin vorläufig festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Schwerin am 21. Juni 2023 einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und den Vollzug angeordnet. Der Tatverdächtige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/83338/5540238
Redaktion Maik Thomaß
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