Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA Kladrum VIII), Bekanntmachung des Vorhabens

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA Kladrum VIII), Bekanntmachung des Vorhabens

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Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA Kladrum VIII), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26. Juni 2023

Nr.B 59/23 | 26.06.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) plant die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort 19374 Zölkow, Gemeinde Zölkow, Gemarkung Kladrum, Flur 1, Flurstück 144. Geplant ist eine Anlage vom Typ eno165 mit einer Nennleistung von 6000 kW und einer Gesamthöhe von 245 m.



Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.



Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).



Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.





Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, Risikogutachten) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Brand- & Katastrophenschutz
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Straßen- und Tiefbau
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, untere Denkmalschutzbehörde
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Umwelt
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
  • Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
  • Landesforstanstalt M-V
  • Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“
  • 50 Hertz Transmission GmbH
  • WEMAG Netz GmbH


Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 4. Juli 2023 bis einschließlich 3. August 2023 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr



Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.





Amt Parchimer Umland (Walter-Hase-Str. 42, 19370 Parchim)



Montag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr



Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03871 – 42130) oder per E-Mail (info@amtpu.de) die Einsichtnahme möglich.





Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/





Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 4. Juli 2023 bis einschließlich 17. August 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:



StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de



unter dem Betreff: „Einwendung WKA Kladrum Vlll“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.



Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.



Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.



Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.



Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,



am 5. Dezember 2023, ab 9 Uhr

in der Turnhalle Kladrum, Kossebader Weg 9, 19374 Zölkow



und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.



Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Redaktion Maik Thomaß
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