Errichtung und Betrieb einer Motocrossanlage am Standort Dassow Bekanntmachung des Vorhabens

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37637
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Errichtung und Betrieb einer Motocrossanlage am Standort Dassow Bekanntmachung des Vorhabens

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Errichtung und Betrieb einer Motocrossanlage am Standort Dassow Bekanntmachung des Vorhabens

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 10.07.2023

Nr.B 61/23 | 10.07.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der MC Dassow e.V. im ADMV (Dassower Str. 1, 23942 Dassow) erhielt mit Datum vom 16.06.2023 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 18/23).



Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:


  1. Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 19 BImSchG i.V.m. Ziffer 10.17.1 G des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erteile ich auf Antrag des
    MC Dassow e.V. im ADMV

    Dassower Str. 1

    23942 Dassow

    vom 27. Juli 2020, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Motorsportanlage an dem Standort Klützer Str. 59, 23942 Dassow, Gemarkung Vorwerk, Flur 1, Flurstücke 11, 12, 33/1, 35/1, 36, 37/2, 37/3, 38/1, 38/2, 91, 96, 91/1.
  2. Der Betrieb der Motorsportanlage ist auf den Zeitraum vom 1. April – 30. September beschränkt.
  3. Der Betrieb der Motorsportanlage unterteilt sich in Training und Wettkampf. Zugelassen sind Jugend-Motocross-Motorräder (< 80 cm³), Enduro-Motorräder und Motocross-Motorräder (> 80 cm³), die den Technischen Bestimmungen des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund e.V.) entsprechen.

    Trainingsbetrieb

    Für den bestimmungsgemäßen Trainings-Betrieb gelten hinsichtlich der Art und der parallel auf der Motocross-Strecke zulässigen Fahrzeuge (Anzahl) sowie ihrer jeweiligen Nutzungsdauer pro Tag folgende Beschränkungen:

    Fahrzeugart: Motocross
    Anzahl: 1
    Nutzungsdauer 240 Minuten

    Fahrzeugart: Jugendmotocross / Enduro
    Anzahl: 6
    Nutzungsdauer: jeweils 240 Minuten


    Fahrzeugart: Motocross
    Anzahl: 5
    Nutzungsdauer 120 Minuten

    Fahrzeugart: Jugendmotocross / Enduro
    Anzahl: 0
    Nutzungsdauer: -

    Darüberhinausgehende Kombinationen von Fahrzeugart, Anzahl und Nutzungsdauer sind nicht zulässig.

    Der bestimmungsgemäße Trainings-Betrieb der Motorsportanlage ist auf

    Dienstag 9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr

    Donnerstag 9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr

    Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr

    Samstag 9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr

    begrenzt.

    Wettkampf

    An insgesamt zehn Tagen im Jahr, jedoch nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden gelten hinsichtlich der Art und der parallel auf den Strecken zulässigen Fahrzeuge (Anzahl) sowie ihrer jeweiligen Nutzungsdauer pro Tag folgende Bestimmungen:

    Es dürfen Rennveranstaltungen ausschließlich an Werktagen durchgeführt werden.

    werktags:

    Fahrzeugart: Motocross
    Anzahl: 0
    Nutzungsdauer -

    Fahrzeugart: Jugendmotocross / Enduro
    Anzahl: 36
    Nutzungsdauer: jeweils 360 Minuten

    oder
    werktags:

    Fahrzeugart: Motocross
    Anzahl: 36
    Nutzungsdauer: 360 Minuten

    Fahrzeugart: Jugendmotocross / Enduro
    Anzahl: 0
    Nutzungsdauer: -
  4. Die seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg bestätigte Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 Abs. 3 NatSchAG M-V wird erteilt.
  5. Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Motorsportanlage Nr. A.1 diese Bescheides (d.B.) erlischt, wenn nicht bis zum 16.06.2026 mit dem offiziellen Betrieb begonnen worden ist.
  6. Dieser Genehmigungsbescheid ist nicht gebührenpflichtig.
  7. Die unter „C“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.


Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.



Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 11.07.2023 bis einschließlich 24.07.2023 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.



Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/



Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.





Rechtsbehelfsbelehrung:



Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.



Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, 15 Abs. 2 S. 2 und 16 BImSchG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „NWM 2023“