Bundespolizei nimmt Mann mit 102 Tage Restfreiheitsstrafe und 4,59 Promille fest
Die Überprüfung des 49-Jährigen Deutschen ergab einen aktuellen Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen. Das Amtsgericht Schwerin hatte den Mann 2016 zu einer Ersatzfreiheitstrafe von insgesamt 102 Tagen verurteilt, die er bislang noch nicht angetreten hatte.
Da der Leipziger 4,59 Promille Atemalkohol hatte, musste die Gewahrsamstauglichkeit zunächst durch einen Arzt überprüft werden. Zur Ausnüchterung blieb der Mann bis in die Morgenstunden im Bundespolizeirevier Neubrandenburg und wurde anschließend direkt in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz übergeben.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70258/5580822