Einreise trotz Einreiseverbot endet in der Justizvollzugsanstalt
Er war Beifahrer in einem in Polen zugelassenen Kleintransporter und in Richtung Ladenthin unterwegs. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab zwei Fahndungsnotierungen: 1. zur Festnahme mit Haftbefehl zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl. Der Mann hatte noch 151 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen. 2. zur Festnahme/Ausweisung/Abschiebung -Einreiseverbot Hintergrund: Der Pole wurde im November 2022 aus Deutschland ausgewiesen.
Es besteht aktuell ein Einreiseverbot bis zum Jahr 2029. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz zugeführt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5582318