Motorradfahrer 59 Stundenkilometer zu schnell
In Auswertung der Geschwindigkeitsmessung als Art Durchschnittswert und nach Abzug einer entsprechenden Toleranz steht eine Überschreitung von vorwerfbaren 59 km/h zu Buche. Einzelne Geschwindigkeitsspitzen lagen weit höher.
An der Kreuzung Martensdorf/Niepars sollte das Suzuki Krad dann gestoppt werden. Auf gegebene Anhaltesignale reagierte der Fahrer auch kurzzeitig entsprechend. Als einer der Beamten ausstieg, fuhr das Krad allerdings wieder an und bog nach links verbotswidrig über die Gegenfahrspur in Richtung Niepars und beschleunigte sehr stark. Es kam zu einer erneuten Messung mit einem vorwerfbaren Wert von 102 km/h innerorts. Auch hier lagen einzelne Spitzen weit höher. Am Ortsausgang Niepars hielt der 39-jährige deutsche Kradfahrer dann doch augenscheinlich freiwillig an und unterzog sich der Kontrolle. Wie durch ein Wunder kam es innerhalb der Ortschaft offenbar zu keiner konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft verblieb der Führerschein zunächst bei dem Fahrer. Eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens in der Variante grob verkehrswidrig und rücksichtslos eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wurde aufgenommen. Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, so blieben hohe Bußgelder und Fahrverbote. Nach geltender Rechtsprechung ist bei einer mehr als 50 prozentigen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit Vorsatz zu unterstellen, so dass etwaige Regelsätze des Bußgeldkataloges grundsätzlich verdoppelt werden können.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108767/5595016