Antrag auf Genehmigung von zwei Windenergieanlagen der eno energy GmbH am Standort Recknitz

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Maik Thomaß
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Antrag auf Genehmigung von zwei Windenergieanlagen der eno energy GmbH am Standort Recknitz

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Antrag auf Genehmigung von zwei Windenergieanlagen der eno energy GmbH am Standort Recknitz

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG)

Nr.AA-Nr.: 37/2023 | 11.09.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ eno160 in der Gemeinde Laage, Gemarkung Knegendorf und hat hierzu eine Neugenehmigung beantragt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 571-1.6.2VG-257 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (zuständige Genehmigungsbehörde) geführt. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2024 geplant.

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Antrag und Antragsunterlagen (einschließlich des UVP-Berichts) sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben (Amt für Raumordnung; Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Forstamt Güstrow; Stadt Laage; Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung; Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V; Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V; untere Baubehörde LK Rostock; untere Naturschutzbehörde LK Rostock; untere Wasserbehörde LK Rostock; untere Bodenschutzbehörde LK Rostock; Wasser und Bodenverband „Recknitz-Boddenkette“; Wasser und Bodenverband „Nebel“; Straßenbauamt Stralsund) können in der Zeit vom 18.09.2023 bis einschließlich 17.10.2023 wie folgt eingesehen werden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Zimmer 3.24

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock,

Mo bis Do: 7:30 – 15:30 Uhr

Fr: 7:30 – 13:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385-58867514) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.



Amt Laage

für die Stadt Laage

Bürgerbüro Hauptstraße 20

18299 Laage

Di: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr

Do: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Fr: 9:00 – 12:00 Uhr



Die vorbezeichneten Unterlagen werden zudem ab dem 18.09.2023 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter http://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 17.11.2023 schriftlich oder per E-Mail ( StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de ) bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Redaktion Maik Thomaß
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