Unerlaubte Lagerung von Kraftstoffrückständen auf einem Seeschiff im Südhafen von Stralsund
Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass ca. 5 Kubikmeter der im Schiffsbetrieb anfallenden Kraftstoffrückstände, sogenannter Sludge, nicht vorschriftsmäßig gelagert wurden.
Aufgrund der internationalen Vorschriften hätten die Kraftstoffrückstände in einem extra dafür vorgeschriebenen Tank gelagert werden müssen.
Ein Strafverfahren aufgrund des unerlaubten Umgangs mit Abfällen gemäß § 326 StGB wurde eröffnet.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Stralsund wurden zur Sicherung des Strafverfahrens von den Verantwortlichen Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von 13.699 Euro genommen. Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108749/5605984