Getuntes Moped sichergestellt
Im Rahmen der Kontrolle fiel schnell auf, dass an dem Fahrzeug weiterhin bauliche Veränderungen vorgenommen wurden. Zwar konnte der 17-jährige deutsche Fahrzeugführer ein auf das Moped angemeldetes Versicherungskennzeichen nachweisen, dieses hat jedoch nur eine gesetzmäßige Geltung für Krafträder bis 45 Kubikzentimeter. Durch das Tuning wurde dieser Wert um ca. das doppelte überschritten, womit kein Versicherungsschutz mehr bestand. Zur genauen Prüfung der vorgenommenen Veränderungen wurde das Moped sichergestellt.
Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer wurde eingeleitet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/5639630