Der Winter kann kommen: Wichtige Hinweise für Eigenheimbesitzer*innen und Grundstückseigentümer*innen
Die Schneeräum- und Streupflicht besteht täglich in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr. So müssen die Zugänge zu Müllcontainerstellplätzen und die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge für die Fahrbahnquerung so geräumt und abgestumpft werden, dass sie auch für Passanten mit Einschränkungen der Motorik bzw. mit einer Behinderung gut begehbar sind. Auch die Verbindungen vom Gehweg zu den jeweiligen Grundstückszugängen und ein Zugang zur Fahrbahn müssen von Schnee geräumt werden und bei Glatteis gestreut sein.
Schnee muss auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Auf keinen Fall sollte der Schnee auf die Fahrbahn geschoben werden.
Grundstückseigentümer sollten sich rechtzeitig Streumaterial beschaffen. Dabei dürfen nur abstumpfende Materialien verwendet werden. Die Nutzung auftauender Stoffe auf öffentlichen Gehwegen ist in Rostock nicht gestattet.
Die Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock festgelegt.
Fragen zu den Anliegerpflichten, Hinweise, Kritik oder Beschwerden können über das Internetportal http://klarschiff-hro.de gesendet werden. Die Meldungen werden an das zuständige Amt für Umwelt- und Klimaschutz weitergeleitet. Das Sachgebiet Straßenreinigung ist auch unter der E-Mail strassenreinigung@rostock.de oder unter Tel. 0381 381-7305 bis -7307 erreichbar.