Verdacht der Volksverhetzung in Greifswald
Vor Ort wurde festgestellt, dass der Bewohner eines Segelschiffes an einem Segelmast wasserseitig eine palästinensische Fahne gehisst hatte. Daneben hatte er ein Banner (ebenfalls Fahnengröße) angebracht, dessen Aufschrift auf einen antisemitischen Hintergrund schließen ließ. Da offensichtlich ein Zusammenhang zwischen beiden Fahnen erkennbar war, wurden sie durch die eingesetzten Beamten des Polizeireviers Greifswald beschlagnahmt.
Eine Anzeige wegen des Verdachtes der Volksverhetzung wurde gegen den Bewohner des Schiffes aufgenommen. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizeiinspektion Anklam geführt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5652161